Gesetz, Anpassungsfrist, Erlässe

Gesetz

Das Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist in BGBl I Nr. 66/2002 veröffentlicht. Es ist grundsätzlich am 01. Juli 2002 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das Vereinsgesetz 1951 außer Kraft getreten.

Der Gesetzestext kann zum Beispiel im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter www.ris.bka.gv.at/gesamtabfrage/ unter „Bundesgesetzblätter ab 1983“ mit dem Suchwort „Vereinsgesetz 2002“ abgerufen werden.

Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen laufen bis 30. Juni 2006. Bis zu diesem Datum muss jeder Verein seine Statuten soweit erforderlich anpassen. Dafür werden vor allem die Bestimmungen für das Leitungsorgan in Frage kommen.

Große Vereine haben die Bestimmungen für ihr Rechnungswesen schon ab dem nach dem 31.12.2002 beginnenden Rechnungsjahr anzuwenden.

Amtliche Erlässe

  • Abzug von Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen als Betriebsausgaben: AÖF 1987/310
  • Richtlinien für die Besteuerung von Vereinen betreffend Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke, Mittel zur Verwirklichung begünstigter Zwecke, Körperschaftsteuer, Bewertung und Vermögenssteuer, Umsatzsteuer und Alkoholabgabe, Gebühren und Verkehrsssteuern, Einkünfte der Mitglieder der Rechtsträger und anderer Personen und Haftungsfragen: AÖF 1982/211
  • Erlass für die Umsatzbesteuerung der Vereine: ÖAF 1974/28
  • Erlass 14.03.2001 zum Werbeabgabegesetz
  • Liebhabereiverordnung BGBl 33/1993
  • Richtlinie zur Liebhabereiverordnung: AÖF 1998/47
  • Erlass des Finanzministeriums zur Abzugssteuer bei Vereinen und Genossenschaften: Z 07 2201/2-IV/7/97

Stand 2002