Liegenschaftsrecht
Grund und Boden ist ein beschränktes Gut, in manchen Gebieten sogar ein sehr knappes. Er gilt im Allgemeinen als das Vermögen schlechthin und war lange Zeit die bei Weitem überwiegende Produktionsgrundlage. Privateigentum an ihm war auch in Europa privilegierten Schichten vorbehalten.
Aus dieser geschichtlichen Entwicklung ergibt sich nahezu zwangsläufig, dass Erwerb, Besitz und Übertragung umfassend geregelt sind; ganz besonders im landwirtschaftlichen Bereich.